Diese Verletzungen liessen sich als Folge der Schläge gegen den Unterkiefer erklären. Als wesentlich todesursächlich relevant habe das Gutachten die stumpfen Gewalteinwirkungen gegen den Hals beurteilt. Die Verletzungen am Hals könnten als Folge eines Würgens gewertet werden, infolgedessen es zu einer Sauerstoffmangelversorgung des Gehirns gekommen sei, welche den Tod erkläre. Ein zweizeitiges Würgen sei durchaus möglich. Die Ausführungen im Gutachten stünden damit grundsätzlich im Einklang mit den vom Beschuldigten zugegebenen multiplen Einwirkungen.