Das zweite Würgen sei aber «fester» gewesen als das erste. Gemäss Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin (IRM) vom 19. Oktober 2012 seien an der Leiche sowohl Zeichen einer Strangulation (insbesondere Brüche des Zungenbeins und der oberen Hörner des Schildknorpels) sowie Zeichen von stumpfer Gewalteinwirkung durch multiple Schläge und Tritte festgestellt worden. Die Zunge habe eine vollständige Durchtrennung sowie oberflächliche Durchtrennungen aufgewiesen. Diese Verletzungen liessen sich als Folge der Schläge gegen den Unterkiefer erklären.