Der Beschuldigte wurde zu Beginn des Verfahrens somit über mehrere Tage hinweg während 7 ½ Stunden befragt, ohne dass er ein Wort über eine Beleidigung seitens C.________ sel. verloren hätte (Einvernahme vom 12. März 2012 [2 Stunden], Hafteröffnung vom 13. März 2012 [1 ½ Stunden] und Befragung vom 14. März 2012 [4 Stunden]). Erstmals erwähnte er in seiner rund 6 Stunden dauernden Einvernahme vom 23. März 2012 eine Beschimpfung, wobei er aber nicht näher angeben konnte, was denn C.________ sel. genau gesagt haben soll. Ebenfalls erwähnte er in der Einvernahme vom 27. März 2012 (Dauer 5 Stunden) eine Beschimpfung.