Die Beleidigung als Krüppel findet hingegen keinerlei Erwähnung. In der Einvernahme vom 19. September 2012 fragte der Staatsanwalt den Beschuldigten, ob er die Beleidigung als Krüppel erfunden habe. Der Beschuldigte antwortete was folgt (pag. 2559 Z. 142 ff.): «Nein, das habe ich wirklich nicht erfunden. Das ist wirklich so passiert. Ich habe viel überlegt, ich will die Schuld nicht auf sie schieben. Aber wenn sie das nicht gesagt hätte, wäre das alles vielleicht nicht passiert. Aber ich will die Schuld nicht auf sie schieben. Ich wurde ja während der Schule schon mit diesen Wörtern fertig gemacht. Dieses Wort reichte dann einfach.