22 Wieder erst auf Nachfragen, diesmal des Staatsanwaltes und seines Verteidigers, sagte der Beschuldigte aus, sie habe gesagt, er sei ein Krüppel und habe ihn «geschüpft» (Einvernahme vom 30. Juli 2012, pag. 2543 Z. 228, pag. 2544 Z. 274 ff. und pag. 2552 Z. 268). Anlässlich der Tatrekonstruktion vom 9. August 2012 erwähnte der Beschuldigte, sie sei wegen des Geldes «hässig» geworden und habe angefangen, ihn zu «schüpfen». Er wisse nicht genau, was sie gesagt habe, sie «hett usgrüeft». Die Beleidigung als Krüppel findet hingegen keinerlei Erwähnung.