In seiner Einvernahme vom 30. März 2012 erklärte der Beschuldigte, er habe die Fragen in seiner Zelle beantwortet. Er habe die Schreiben dann noch mit Frau AG.________ (damalige Leiterin des Regionalgefängnisses Bern) zusammen angeschaut, dies sei in ihrem Büro gewesen (pag. 2342 Z. 43 ff.). Auf Frage, ob er die Fragen aus freiem Willen beantwortet habe, gab der Beschuldigte zur Antwort (pag. 2342 Z. 49 f.): «Ja, es hat mich niemand dazu gezwungen. Frau AG.________ hat mir lediglich noch ein paar Tipps gegeben, wie ich die Fragen besser beantworten könnte».