2297 Z. 149). Auf die ausdrückliche Frage seitens der Polizei, ob die Frau ihn beschimpft habe, antwortete der Beschuldigte (pag. 2297 Z. 152): «Das sicher, aber was, weiss ich nicht mehr genau». In der Einvernahme vom 27. März 2012 wiederholte der Beschuldigte seine Schilderungen zur Rangelei beim Bänkli, nämlich, dass C.________ sel. wütend geworden sei, als er ihr gesagt habe, er habe kein Geld und sie ihn geschubst habe. Er habe sie dann auch geschubst und sie sei hingefallen und sei mit dem Kopf auf das Bänkli geknallt (pag. 2322 Z.87 ff.) Später in der gleichen Befragung gab er an, die Frau habe herumgeschrien; was sie gesagt habe, wisse er nicht mehr.