den Beschuldigten tatsächlich «Krüppel» genannt hat. In seiner ersten Einvernahme vom 12. März 2012 machte der Beschuldigte einen «Filmriss» geltend (pag. 2253 ff.). Anlässlich der Hafteröffnung vom 13. März 2012 erzählte der Beschuldigte ebenfalls nichts über die Tat (pag. 2266 ff.). Am 14. März 2012 schrieb der Beschuldigte in seiner Zelle ein Geständnis (pag. 2291). Darin führte er aus, er habe es getan. Über die Hintergründe der Tat aber schrieb er nichts. In seiner Einvernahme vom 14. März 2012 erklärte er, er wisse nicht mehr genau, wie C.________ sel. reagiert habe, als sie gemerkt habe, dass er kein Geld dabei gehabt habe. Er nehme aber an, sie sei «hässig» geworden (pag.