Zudem hätte sich der Beschuldigte sicher spätestens nach dem ersten Vorhalt daran erinnern können. Im Übrigen sei das Risiko von «Leerfahren» im Geschäftszweig «Escort-Service» ein berufstypisches, weshalb anzunehmen sei, dass C.________ sel. in einem solchen Fall einfach weggegangen wäre (wie dies bereits mehrmals vorgekommen sei).