18 Den übrigen von der Vorinstanz ebenfalls richtig zusammengefassten Aussagen (pag. 5451 ff.) misst die Kammer für die Beurteilung der offenen Fragen kaum Bedeutung bei, auf weitere diesbezügliche Ausführungen wird daher verzichtet. 2.3.3. Konsumation / Zustand des Beschuldigten am 9./10. März 2012