An den Wortlaut konnte er sich also damals nicht erinnern. Spätestens auf diese Frage des Polizeibeamten hätte er von sich aus sagen können und müssen, er sei von C.________ sel. «Krüppel» genannt worden. Von sich aus erzählte der Beschuldigte aber nur von einer Rangelei und von einem Schubsen und, sie sei «hässig» geworden, weil er kein Geld gehabt habe (pag. 2297 Z. 143 ff.). Auf die Aussagen des Beschuldigten wird im Übrigen bei der Beantwortung der noch offenen Fragen näher eingegangen. Die Aussagen des Bruders des Beschuldigten, G.___