Es fänden sich in den Aussagen des Beschuldigten sodann viele Unstimmigkeiten, Widersprüche und Lügen (beispielsweise Puls messen). Der Beschuldigte habe versucht, seine Tat nachträglich in ein besseres Licht zu rücken (Schubsen und Beleidigung durch C.________ sel.). Auffallend seien die ständig variierenden Aussagen zu bestimmten Themen (Motiv für die Bestellung von C.________ sel., Tathergang) und seine Flucht ins Unwissen. Er habe nur zugegeben, was ihm nachgewiesen habe werden können.