Allgemeines Wie die Vorinstanz zu Recht ausführte, sind die Aussagen des Beschuldigten zu den konkreten Einwirkungen auf C.________ sel. und den getätigten sexuellen Handlungen widersprüchlich. Diese sind daher nachfolgend zu würdigen. Zu prüfen sind die Fragen, welches Motiv für die Bestellung von C.________ sel. den Ausschlag gegeben hatte, wie viel Alkohol und Kokain der Beschuldigte im Laufe des Tatabends konsumiert hatte, was der Auslöser für das Ausrasten des Beschuldigten war, mithin ob, wann, warum und wie er beschimpft worden war, und auch, wann der Beschuldigte beschloss, C.________ sel. zu töten.