2. Tötungsdelikt vom 9. / 10. März 2012, zum Nachteil von C.________ sel. 2.1. Vorbemerkungen und Sachverhalt gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird in der Anklageschrift (pag. 5145 f.) zusammengefasst vorgeworfen, am 9. März 2012 um 21:24 Uhr bei der AA.________ GmbH, Agentur für Erotik-Dienstleistungen, eine Frau bestellt zu haben, im Wissen darum, dass er sie für ihre Dienstleistungen nicht würde bezahlen können. Er habe C.________ sel. schliesslich nach mehreren Telefonaten an einer AF.________ Tankstelle in Langenthal getroffen. Er sei in ihr Auto eingestiegen und habe C.________ sel. zum Parkplatz bei der Turnhalle V.__