(Bruder des Beschuldigten) z.N. von H.________, I.________, J.________, K.________, L.________ und M.________, alles Angehörige der Kantonspolizei Bern; 2.5. der Widerhandlungen gegen das BetmG durch Kauf, Besitz und Konsum einer unbestimmten Menge Kokain, begangen in der Zeit von 05. Dezember 2011 bis am 12. März 2012 (Anhaltung) in Langenthal BE; 3. der Beschuldigte zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 300.00, verurteilt wurde; 4. der Beschuldigte zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00 verurteilt und