Beschränkung der Berufungen durch den Beschuldigten einerseits und die Generalstaatsanwaltschaft andererseits ist das Urteil des Regionalgerichts Emmental- Oberaargau vom 4. Dezember 2014 insoweit in Rechtskraft erwachsen als 1. das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen Widerhandlungen gegen das BetmG durch Kauf, Besitz und Konsum einer unbestimmten Menge Kokains, angeblich begangen in der Zeit von Frühjahr 2011 bis am 4. Dezember 2011 in Langenthal ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt wurde; 2. der Beschuldigte schuldig erklärt wurde