_ sel.; 4. der mehrfachen qualifizierten sexuellen Nötigung, evtl. Versuchs dazu, begangen in der Nacht vom 9./10. März 2012 in Langenthal BE, z.N. von C.________ sel.; und er sei in Anwendung der einschlägigen Gesetzesartikel zu verurteilen 1. zu einer Freiheitsstrafe von nicht unter 20 Jahren. Die Untersuchungshaft und der vorzeitige Strafantritt seien vollumfänglich auf die Strafe anzurechnen. a) Es sei eine ambulante therapeutische Behandlung während dem Strafvollzug anzuordnen; b) A.________ sei in Anwendung von Art. 64 Abs. 1 lit.