9. dem Widerruf dem A.________ mit Urteil des Bezirksstatthalteramts Liestal vom 18. August 2010 für eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 30.00 gewährten bedingten Vollzug. Die Strafe ist zu vollziehen und die Verfahrenskosten von CHF 300.00 A.________ aufzuerlegen; 10. der Verweisung der Zivilklage auf den Zivilweg.