_, I.________, J.________, K.________, L.________ und M.________, alles Angehörige der Kantonspolizei Bern; 6. des Schuldspruchs wegen Widerhandlungen gegen das BetmG durch Kauf, Besitz und Konsum einer unbestimmten Menge Kokain, begangen in der Zeit von 5. Dezember 2011 bis am 12. März 2012 (Anhaltung) in Langenthal BE; 7. der Verurteilung zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 300.00; 8. der Verurteilung zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wurde auf 3 Tage festgesetzt; 9. dem Widerruf dem A.__