C.________ sel.; 3. des Schuldspruchs des Führens eines Motorfahrzeugs in fahrunfähigem Zustand (unter Alkohol- und Drogeneinfluss), begangen in der Nacht vom 9./10. März 2012 in Langenthal BE und anderswo; 4. des Schuldspruchs der der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, begangen am 17. Februar 2012 in Langenthal BE gemeinsam mit G.________ z.N. von H.________, I.________, J.________, K.________, L.________ und M.________, alles Angehörige der Kantonspolizei Bern; 5. des Schuldspruchs der Beschimpfung, begangen am 17. Februar 2012 in Langenthal BE gemeinsam mit G.________ z.N. von H.________, I.________, J.________, K.________, L.___