: I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental- Oberaargau vom 4. Dezember 2014 betreffend den nachfolgenden Schuldsprüchen 1.1. der Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch, begangen in der Nacht vom 9./10. März 2012 in Langenthal BE, z.N. von C.________ sel. 1.2. des Führens eines Motorfahrzeugs in fahrunfähigem Zustand (unter Al- kohol- und Drogeneinfluss), begangen in der Nacht vom 9./10. März 2012 in Langenthal BE und anderswo 1.3. der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, begangen am