8. Mit Beschluss vom 6. November 2015 hiess die Kammer den Beweisantrag des Beschuldigten insoweit gut, als sie Dr. AE.________ persönlich zur Einvernahme vor der 2. Strafkammer vorlud und per 14 Tage vor dem Termin eine aktualisierte Ergänzung zum Verlaufsbericht des FPD vom 23. September 2015 sowie einen Führungsbericht der Strafanstalten Thorberg einholte. Weiter beschloss sie, dass die Parteien bis 5 Tage vor der Hauptverhandlung schriftlich weitere Fragen an Dr. AE.________ stellen können, die letzterer zu beantworten haben werde und dass dieser rechtzeitig vor der Verhandlung mit diesen Berichten / Fragestellungen bedient werde (pag.