6. Am 23. September 2015 erstattete lic. phil. AC.________, Psychologe FSP des Forensisch-Psychiatrischen Dienstes der Universität Bern (FPD) Bericht über den Therapieverlauf des Beschuldigten (pag. 5601 ff.). 7. Mit Eingabe vom 30. Oktober 2015 beantragte der Beschuldigte, es sei beim FPD, Dr. AE.________, ein Ergänzungsgutachten einzuholen (pag. 5616 f.).