Zudem stellte er Beweisanträge: (1.) Es sei das Diplom über den Abschluss des Gruppentrainings Reasoning & Rehabilitation vom 28. April 2015 zu den Akten zu erkennen; (2.) es sei beim Forensisch-Psychiatrischen Dienst (FPD), AC.________, (behandelnder Therapeut nach Weggang von Frau AD.________) ein Bericht einzuholen; (3.) über die Frage der Einholung eines Ergänzungsgutachtens beim FPD, Dr. AE.________, sei von Amtes wegen zu entscheiden (pag. 5574 f.).