5. In seiner Berufungserklärung vom 24. Juli 2015 beantragte der Beschuldigte, (1.) er sei in Abänderung von Ziffer II 1 des Urteils schuldig zu erklären der vorsätzlichen Tötung, begangen in der Nacht vom 9./10. März 2012 in Langenthal BE, z.N. von C.________ sel. und (2.) er sei zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren, unter Anrechnung von 281 Tagen Untersuchungshaft, mit vorzeitigem Strafantritt am 18. Dezember 2012, unter Anordnung einer ambulanten therapeutischen Massnahme zu verurteilen. Der Beschuldigte sei nicht zu verwahren (pag. 5574). Zudem stellte er Beweisanträge: (1.)