10 tualiter der qualifizierten Vergewaltigung, evtl. Versuchs dazu, und der Störung des Totenfriedens, begangen in der Nacht vom 9./10. März 2012 in Langenthal BE, z.N. von C.________; (2.) A.________ sei in Abänderung von Ziff. II. 3. des Urteils schuldig zu sprechen des qualifizierten Raubes, begangen in der Nacht vom 9./10. März 2012 in Langenthal BE, z.N. von C.________; (3.) soweit das Urteil durch diese Berufung nicht berührt werde, sei festzustellen, dass es in Rechtskraft erwachsen sei; (4.) A.________ sei in Abänderung von Ziff.