4. Mit Berufungserklärung vom 10. Juli 2015 beantragte die Generalstaatsanwaltschaft (1.) A.________ sei in Abänderung von Ziff. II. 2. des Urteils schuldig zu sprechen der mehrfachen qualifizierten Vergewaltigung, evtl. Versuchs dazu, begangen in der Nacht vom 9./10. März 2012 in Langenthal BE, z.N. von C.________, der mehrfachen sexuellen Nötigung, evtl. Versuchs dazu, begangen in der Nacht vom 9./10. März 2012 in Langenthal BE, z.N. von C.________, even-