3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 3 Tage festgesetzt. 4. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 49‘400.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 118‘943.50, insgesamt bestimmt auf CHF 168‘343.50 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung auf CHF 144‘711.50).