3. des Diebstahls, begangen in der Nacht vom 09./10.03.2012 in Langenthal BE z.N. von C.________ sel. (Deliktsbetrag unbekannt, aber CHF 300.00 übersteigend); 4. der Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch, begangen in der Nacht vom 09./10.03.2012 in Langenthal BE z.N. von C.________ sel.; 5. des Führens eines Motorfahrzeugs in fahrunfähigem Zustand (unter Alkohol- und Drogeneinfluss), begangen in der Nacht vom 09./10.03.2012 in Langenthal BE und anderswo;