wegen Widerhandlungen gegen das BetmG durch Kauf, Besitz und Konsum einer unbestimmten Menge Kokains, angeblich begangen in der Zeit von Frühjahr 2011 bis am 04.12.2011 in Langenthal BE wird eingestellt, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. A.________ wird schuldig erklärt: 1. des Mordes, begangen in der Nacht vom 09./10.03.2012 in Langenthal BE z.N. von C.________ sel.; 2. der Störung des Totenfriedens, mehrfach begangen in der Nacht vom 09./10.03.2012 in Langenthal BE z.N. von C.________ sel.;