der groben Verkehrsregelverletzung, begangen am 18. Februar 2013 auf der A1 West L, Bern-Neufeld / Bern-Forsthaus durch unvorsichtigen Fahrstreifenwechsel beim Überholen mit Behinderung des nachfolgenden Personenwagens; und in Anwendung der Artikel: 34, 42 Abs. 1 und 4, 44, 47 StGB, 34 Abs. 3, 44 Abs. 1 und 90 Abs. 2 SVG, 10 Abs. 1 VRV 426 Abs. 1 und 428 StPO verurteilt: 1. Zu einer Geldstrafe von 12 Tagessätzen zu CHF 430.00, ausmachend total CHF 5‘160.00. Der Vollzug wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt.