13. Konkrete Strafe, Urteilsberichtigung Nach dem Gesagten wird der Beschuldigte zu einer bedingten Geldstrafe von 12 Tagessätzen zu CHF 430.00, ausmachend total CHF 5‘160.00 (Probezeit: 3 Jahre), sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 1‘290.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen: 3 Tage) verurteilt. Das Urteilsdispositiv vom 29. Februar 2016 steht insofern mit der vorliegenden Urteilsbegründung in Widerspruch, als der Beschuldigte darin zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 430.00, ausmachend total CHF 6‘450.00 (Probezeit: 3 Jahre) verurteilt wurde.