Zur Festsetzung der Höhe des Tagessatzes ist korrigierend das aktualisierte Nettoeinkommen des Beschuldigten zu berücksichtigen. Gemäss dem Leumundsbericht vom 20. Januar 2016 beträgt das monatliche Nettoeinkommen des Beschuldigten rund CHF 21‘000.00 (pag. 224). Bei einem Pauschalabzug von 30 % sowie unter Berücksichtigung eines monatlichen Nettoeinkommens der Ehefrau von CHF 3‘100.00 und des Unterstützungsabzugs von 15 % für die Ehefrau resultiert ein Tagessatz in der Höhe von CHF 430.00.