Diese Vorschriften dienen dazu, Unfälle (z.B. Auffahrkollisionen) zu vermeiden. Vorliegend herrschte im hier massgeblichen Zeitpunkt ein relativ hohes Verkehrsaufkommen. Die Sichtverhältnisse waren klar. Zu berücksichtigen ist auch, dass das Ereignis auf der Autobahn mit relativ hohen Geschwindigkeiten stattfand. Es steht fest, dass der Beschuldigte sein Fahrzeug beschleunigt hat und in der Folge von der 1. Überholspur von hinten her kommend auf den 2. Überholstreifen gewechselt hat und dabei sehr knapp vor das zivile Polizeifahrzeug einspurte (Abstand der beiden Fahrzeuge beim Fahrstreifenwechsel: 4.63 m). Das zivile Polizeifahrzeug musste