Soweit die Verteidigung rügt, es lägen keine Daten bezüglich des Kalibrierungsvorganges bei den Akten, ist auf das Eichzertifikat vom 1. Februar 2013 zu verweisen (pag. 60). Gemäss dem Eichzertifikat erfolgte die Eichung des Nachfahrtachografen am 1. Februar 2013, d.h. nur wenige Tage vor der vorliegend massgebenden Videoaufzeichnung vom 18. Februar 2013. Die Eichung hatte eine Gültigkeit bis am 28. Februar 2014. Im Eichzertifikat wurde festgehalten, dass das Messmittel die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und eingesetzt werden kann. Es war somit sichergestellt, dass die ViDistA-Anlage korrekt mass. Das Eichzertifikat wurde dem Verteidiger zugestellt (pag.