Im Übrigen ändert der Umstand, dass das Polizeifahrzeug zufolge der Geschwindigkeitsmessung des weissen Mercedes mit etwas erhöhtem Tempo unterwegs war, nichts an der Tatsache, dass es dem Beschuldigten obliegt, sich bei einem Spurenwechsel zu vergewissern, dass er den hinter ihm fahrenden Verkehr nicht behindert. Die Verantwortung (Vortrittslast) trifft ihn. Soweit die Verteidigung rügt, es lägen keine Daten bezüglich des Kalibrierungsvorganges bei den Akten, ist auf das Eichzertifikat vom 1. Februar 2013 zu verweisen (pag.