Entgegen dem Vorbringen der Verteidigung kann indes nicht als erstellt gelten, dass sich das Polizeifahrzeug zu diesem Zeitpunkt rund 66.10 m vom hinteren Heck des BMW des Beschuldigten entfernt befand. Diese Berechnung der Verteidigung stellt eine reine Spekulation dar, welche durch das ViDistA-Video widerlegt wird. Auf dem ViDistA-Video ist ersichtlich, dass der Beschuldigte, nachdem er auf den 1. Überholstreifen gewechselt hat, vom weissen Mercedes überholt wird und anschliessend aus dem Blickfeld der Kamera des dem Mercedes folgenden zivilen Polizeifahrzeugs verschwindet. Das zivile Polizeifahrzeug war somit seinerseits dabei, den BMW des Beschuldigten zu überholen.