Gemäss ViDistA-Videoaufzeichnung bremste das Polizeifahrzeug in der Folge stark auf 95 km/h ab, konnte anschliessend aber wieder beschleunigen. Auch dieses sofort eingeleitete, abrupte Abbremsen um rund 25 km/h steht in Einklang mit den Aussagen der Polizisten, wonach sie bremsen resp. «voll» bremsen mussten (pag. 93 Z. 32; 96). Die Auswertung der ViDistA-Videoaufzeichnung ergab, dass der Beschuldigte durch den Fahrstreifenwechsel den Gefährdungsabstand von 0.5 s (14.86 m) auf die Geschwindigkeit des zivilen Polizeifahrzeugs tangierte. Zum Zeitpunkt des Fahrstreifenwechsels befanden sich die Fahrzeuge noch 4.63 m voneinander entfernt; in der angenommenen Reaktionszeit von 0.8