Wie die Vorinstanz zu Recht ausgeführt hat, ist das von den Polizisten beschriebene gefährliche Manöver des Beschuldigten unmissverständlich auf der ViDistA-Videoaufnahme zu sehen. Das ViDistA-Video zeigt, wie der BMW des Beschuldigten vorerst vor dem weissen Mercedes auf dem 2. Überholstreifen zu sehen ist. Der Beschuldigte wechselt in der Folge auf den 1. Überholstreifen und wird anschliessend vom weissen Mercedes überholt. Der Mercedes wird dabei vom zivilen Polizeifahrzeug mit mehr oder weniger unverändertem, aus Sicht der Kammer genügendem Abstand verfolgt.