94 Z. 2; 97). Die Aussagen des Polizisten D.________ (Fahrer), wonach ihnen der BMW unmittelbar vor seinem Fahrstreifenwechsel erstmals aufgefallen sei, der Beschuldigte Gas gegeben habe und sie gemerkt hätten, dass es «nicht gut komme» (pag. 96 Z. 21 f.), wirken dabei besonders authentisch und selbsterlebt. Auch der Polizist C.________ (Beifahrer) sagte an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung aus, dass es für ihn mehr als ein «0815-Fall» gewesen sei (pag. 93 Z. 15 f.). Es sei «plötzlich» ein BMW – er habe schon viel erlebt, aber dies sei 4 Meter irgendetwas gewesen – vor sie gefahren.