, 31 ff.). Sie haben auch einlässlich und nachvollziehbar geschildert, wie eine Nachfahrmessung abläuft und glaubhaft dargetan, dass vorliegend der Abstand bei der Messung korrekt gewesen ist (pag. 94 Z. 22 ff.; 96 Z. 28 f.; 97). Der Polizist D.________ hat sodann erläutert, dass das ViDistA- Video die Daten des zivilen Polizeifahrzeugs aufzeichnet (pag. 97). Beide Polizisten haben ausgesagt, dass sie den Fahrstreifenwechsel des Beschuldigten als sehr gefährlich empfunden haben (pag. 94 Z. 2; 97).