Dass man die Richtlinien grundsätzlich und in der Praxis gewohnheitsmässig anwendet, ist klar, wie auch, dass man bei überraschenden Fragen während einer Zeugenbefragung zögert. Das Gleiche gilt für die Auswertung der Videosequenz. Beide Polizisten sind darin ausgebildet, haben sich aber im vorliegenden Fall nicht mit der Auswertung befasst, weshalb auch hier ein zögern/überlegen nachvollziehbar ist. Dass die Polizisten sich im vorliegenden Fall grundsätzlich auf den Mercedes konzentriert haben, welchem sie bewusst folgten, ist völlig logisch. Dass sie sich dabei auch auf den übrigen Verkehr konzentrierten, wird von ihnen erwartet;