Dass sie sich nicht mehr erinnern können, ob A.________ den Blinker gesetzt hat, spricht nicht gegen, sondern eher für sie. Der Blinker wäre auf dem Video zu sehen gewesen; vor Ort stand das Setzen des Blinkers nicht im Vordergrund, weshalb man sich nach so langer Zeit auch nicht mehr daran erinnern muss. Beide Polizisten zögerten leicht bei Detailfragen zum Auswerten und bei Nachfragen bzgl. der UVEK-Richtlinien. Dass man die Richtlinien grundsätzlich und in der Praxis gewohnheitsmässig anwendet, ist klar, wie auch, dass man bei überraschenden Fragen während einer Zeugenbefragung zögert.