Die Vorinstanz habe zudem die Beweise falsch gewürdigt, wenn sie schlussfolgere, dass der Beschuldigte zunächst beschleunigt habe und in die Lücke hineingestochen sei. Aus dem Videoausschnitt und den Aussagen der Polizisten gehe hervor, dass sich der Abstand des zivilen Polizeifahrzeugs unmittelbar nach dem Spurwechsel des Beschuldigten nochmals verringert habe. Selbst wenn dies aus dem Videoausschnitt nicht ohne weiteres hervorgehe, sei im Zweifel zu Gunsten des Beschuldigten davon auszugehen, dass er keine Beschleunigung vorgenommen habe, um auf die 2. Überholspur einzubiegen.