Das Polizeifahrzeug hätte somit beim Herannahen den Blinker feststellen müssen und rechtzeitig erkennen können, dass der Beschuldigte einen Spurenwechsel vornehme. Die Polizisten hätten dem Beschuldigten die Lücke zwischen ihrem Fahrzeug und demjenigen des weissen Mercedes aber nicht freigeben wollen, da dadurch die weitere Verfolgung des Mercedes nicht mehr möglich gewesen wäre. Um dies zu vermeiden, hätten die Polizisten beschleunigt. Die gefährliche Situation sei daher nicht vom Beschuldigten, sondern vom Lenker des Polizeifahrzeugs verursacht worden. Bei rechtzeitiger Wahrnehmung des Blinkers des Beschuldigten resp.