Der Beschuldigte habe in der Folge vom 2. auf den 1. Überholstreifen gewechselt und sei vom Mercedes überholt worden. Als sich das zivile Polizeifahrzeug bereits neben dem BWM des Beschuldigten befunden habe, habe der Beschuldigte stark beschleunigt und sei in der Folge überraschend vom 1. auf den 2. Überholstreifen in die Lücke zwischen den weissen Mercedes und das zivile Polizeifahrzeug gestochen. Die Grösse der Lücke sei nicht bestimmt worden. Diese dürfte sich im Bereich von 40-50 m bewegt haben. Gemäss ViDistA-Videoaufzeichnung tauche der BMW des Beschuldigten bei 12685.8 m wieder im Blickfeld der Kamera auf.