24). Unbestritten ist, dass der Beschuldigte am 18. Februar 2013 allein mit seinem Personenwagen auf der Autobahn A1 West L, Bern - Neufeld Richtung Bern - Forsthaus unterwegs war und er sich im vorliegend interessierenden Zeitpunkt vorerst auf dem 1. Überholstreifen befand. Weiter ist unbestritten, dass zur selben Zeit auf demselben Autobahnabschnitt die Polizisten D.________ (Fahrer) und C.________ (Beifahrer) mit ihrem zivilen Polizeifahrzeug den 2. Überholstreifen befuhren und dabei einem weissen Mercedes zwecks Geschwindigkeitsmessung mit dem laufenden Verkehrsüberwachungssystem ViDistA folgten.