6. Ausgangslage Dem Beschuldigten wird gemäss Strafbefehl vom 8. Juli 2013 vorgeworfen, er habe am 18. Februar 2013 um 12.49 Uhr als Lenker des Personenwagens E.________(BMW) auf der A1 West L, Bern - Neufeld/ Bern - Forsthaus vom 1. auf den 2. Überholstreifen gewechselt und mit diesem Fahrmanöver den nachfolgenden Verkehr derart behindert, dass das auf dem 2. Überholstreifen fahrende Fahrzeug stark abbremsen musste, da der Beschuldigte sehr knapp vor dieses einspurte (pag. 24).