3. Beweisanträge des Beschuldigten und Beweisergänzungen Mit Verfügung vom 23. Februar 2015 wurde der Beweisantrag des Beschuldigten, es sei das gesamte Filmmaterial, welches auf der Fahrt des Polizeiautos in Verfolgung des weissen Mercedes aufgenommen wurde, ungeschnitten von der Kantonspolizei zu edieren (pag. 204 f.), zur Zeit abgewiesen. Es wurde angeordnet, die Kantonspolizei Bern, Mobile Polizei, schriftlich anzufragen, ob diese über zusätzliches Filmmaterial verfügt, das weitergehende Aufnahmesequenzen enthält als die sich bereits bei den Akten befindliche DVD (pag.