Mit Schreiben vom 19. Februar 2015 stellte der Beschuldigte den Antrag, es sei eine mündliche Verhandlung durchzuführen (pag. 204 f.). Mit Verfügung vom 23. Februar 2015 wurde der Antrag gutgeheissen (pag. 207 f.). Die Berufungsverhandlung vor der 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern fand am 29. Februar 2016 in Anwesenheit des Beschuldigten sowie seines Verteidigers statt (pag. 257 ff.).